Wenn euch Themen fehlen, zu denen wir hier Info und Beratung anbieten sollten, lasst es uns wissen und schreibt kurz an info@kja.de
Die BAG Katholisches Jugendreisen und das Jugendhaus Düsseldorf haben eine neue Arbeitshilfe zum Pauschareiserecht herausgegeben. Sie richtet sich an Verantwortliche in der Jugendarbeit, die mit großem und häufig ehrenamtlichem Engagement Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche, Internationale Begegnungen oder auch Großgruppenreisen z.B. zu Weltjugendtagen organisieren.
In einer Welt, die immer stärker vernetzt ist, gewinnen internationale Erfahrungen zunehmend an Bedeutung. Sie eröffnen jungen Menschen nicht nur neue Horizonte, sondern fördern auch das Verständnis und den Respekt für andere Kulturen. Die Organisation solcher Reisen ist jedoch auch eine komplexe Aufgabe, die verschiedene Rechtsbereiche streift. Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen Vorgaben oder die Sorge vor Haftungsfragen sind verständlich, aber mit den richtigen Grundkenntnissen können die Reisen rechtssicher gestaltet und abgesichert werden.
Die Arbeitshilfe verschafft mehr Sicherheit bei der Vorbereitung und Durchführung (kirchlicher) Reiseaktivitäten und das auf aktuellstem Stand. BAG und Jugendhaus bieten natürlich auch darüber hinaus ihre Beratungsdienste zu weiteren Themen an.
Unterstützung für Verbände, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden
Kinder und Jugendliche stark machen – Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
Für jede Legislaturperiode muss die Landesregierung in NRW einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP-NRW) machen. Wurde er in den letzten Jahren mehr oder weniger überrollt, ist der neue KJFP-NRW für die Jahre 2018 bis 2020 an einigen Stellen verändert. Verbände, Offene Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung, einige Träger der Jugendsozialarbeit und Landeszusammenschlüsse in der Jugendarbeit erhalten wie gewohnt die Infrastrukturförderung. Mit einem Gesamtvolumen von 120 Millionen Euro ist der KJFP-NRW nun erhöht worden und wird – ab 2019 – dynamisiert, das heißt jährlich wird es ein paar Prozente mehr geben.
Die Erhöhung und die Dynamisierung der Infrastrukturmittel ist für unsere Einrichtungen, Träger und Verbände notwendig und wichtig um Planungssicherheit zu erlangen. Die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen nun in ihren Kommunen mit dafür Sorge tragen, dass die erhöhte Landesförderung auch in den Einrichtungen ankommt.
Über 21 Millionen Euro stehen im neuen KJFP-NRW für Projektförderung zur Verfügung. Projekte kann jeder freie Träger der Jugendhilfe beantragen, sofern die Maßnahmen nicht durch die jeweilige Infrastrukturfinanzierung des Trägers abgedeckt sind. Auch Kirchengemeinden / Kirchgemeindeverbände können beim Landschaftsverband Rheinland Projekte beantragen. Sie sind nach § 75 Absatz 3 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Das sind die Themen, zu denen ihr Projektmittel beantragen könnt
Wer Ideen zu Projekten oder Angeboten für junge Menschen hat, sollte auf jeden Fall mal einen Blick in den KJFP-NRW werfen. Die einzelnen Förderbereiche sind dort detailliert beschrieben.
Mit bis 85% der vom Landschaftsverband Rheinland anerkannten Kosten kann ein Projekt gefördert werden. Der Eigenanteil kann in Teilen auch durch ehrenamtliches bzw. bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Als Kosten können, Sachkosten, Honorarkosten und unter Umständen auch Personalkosten geltend gemacht werden. Genaue Angaben, was wie gefördert werden kann und was zu beachten ist, stehen in den Richtlinien zum KJFP NRW. Für den aktuellen werden die Richtlinien noch angepasst.
Wer eine Gruppenleiterschulung oder eine religiöse Bildungsveranstaltung plant, kann Zuschüsse über den kirchlichen Jugendplan beantragen. Das gilt beispielsweise für die Durchführung von Übernachtungsveranstaltungen mit Kommunionkindern oder Firmanden; aber auch für Ministrantengruppen oder Kinder- und Jugendchöre.
Hier geht's zum digitalen Förderportal:
https://kirchlicher-jugendplan-erzbistum-koeln.antragsverwaltung.de
Zur Nutzung des Förderportals müssen Sie sich einmalig mit einer E-Mail-Adresse registrieren. Der gesamte Informationsaustausch läuft anschließend über das Online-Portal. Bei neuen Informationen im Portal erhalten Sie eine Nachricht an das angegebene Email-Postfach und sind somit immer auf dem aktuellsten Stand der Bearbeitung.
Ebenfalls neu sind die Richtlinien für den Kirchlichen Jugendplan im Erzbistum Köln. Neben den gewohnten Fördermöglichkeiten können Sie dann auch Bildungsmaßnahmen zur Engagementförderung einreichen. Damit sind insbesondere mehrtägige Leitungsrunden gemeint, die der inhaltlichen Weiterentwicklung, Reflexion und Arbeitsplanung dienen.
Der neue Fördersatz beträgt 5€ pro Tag und Person und 10€ pro Tag und Person bei Übernachtung.
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Das Erzbistum fördert Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über regionale Budgets. Ansprechpersonen dazu finden Sie in den jeweiligen
Jugendwohnheime
Im Rahmen des finanziellen Budgets gibt es die Möglichkeit Investitionen in Jugendwohnheimen anteilig zu unterstützen. Ansprechpersonen finden Sie in den regionalen
Sondermaßnahmen
Für Projekte der Jugendsozialarbeit, als Hilfen der beruflichen und sozialen Integration bis zur Förderung innovativer Ferienaktionen, kann im Einzelfall finanzielle Unterstützung gegeben werden. Bitte nehmen Sie dazu mit der örtlichen
In Nordrhein-Westfalen können ehrenamtlich tätige Personen ab 16 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Tätigkeiten Sonderurlaubstage beim Arbeitgeber geltend machen:
Die Details finden sich im Sonderurlaubsgesetz.
In der katholischen Jugendarbeit im Erzbistum Köln gibt es zwei Wege, Sonderurlaub zu beantragen:
Für Maßnahmen der katholischen Jugendverbände gibt es auf der Website des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (bdkj-nrw.de) ausführliche Informationen und ein eigenes Antragsformular.
Für alle anderen Träger geht der Antrag an den Landschaftverband Rheinland (LVR). Ab dem 01.01.2024 ändert sich das Verfahren, in Kürze informieren wir hier.
Am 24. Mai 2018 ist das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft getreten. Das KDG ist bei allen Einrichtungen anzuwenden, die vorrangig kirchliche Zwecke erfüllen, unabhängig davon, welche Rechtsform sie haben, d.h. auch bei Ortsgruppen von Jugendverbänden, Jugendagenturen, usw.
Im Grundsatz geht es bei den neuen gesetzlichen Regelungen darum, alle personenbezogenen Daten besonders zu schützen. So heißt es in § 1 des KDG:
Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, und den freien Verkehr solcher Daten zu ermöglichen.
Das ist sehr sinnvoll. Die Umsetzung erfordert aber einen gewissen Aufwand. Dazu haben wir einige Grundsätze und Verfahrenshinweise zusammengestellt, die hier heruntergeladen werden können:
Um die Jugendleiter/-innen zu stärken und ihnen für ihre vielfältigen Aufgaben eine amtliche Legitimation zu geben, erhalten alle Jugendleiter/-innen ab 16 Jahren die bundeseinheitliche Card. Außerdem dient die Card als Nachweis für Eintrittsvergünstigungen, z.B. bei Veranstaltungen und Ausstellungen. Fragen rund um die Juleica beantworten auch die
Im Landesnachweis werden die im sozialen Ehrenamt geleisteten und erworbenen Fähigkeiten dokumentiert und gewürdigt. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen in Kirchengemeinden, Verbänden und Institutionen können sich den Landesnachweis von ihrer Kirchengemeinde oder von Verbänden wie dem Caritasverband, der kfd, dem Kolpingswerk oder dem BDKJ und seinen Mitgliedsverbänden ausstellen lassen. Als Dokumentation der ehrenamtlichen Tätigkeit können sie ihren Landesnachweis z.B. Bewerbungsunterlagen beifügen und so ihr geleistetes Ehrenamt schwarz auf weiß unter Beweis stellen.
Fragen zum Landesnachweis beantworten auch die
Informationen zum Landesnachweis Ehrenamt auf:
Wertschätzung & Aufmerksamkeit für Ehrenamtliche
Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in der Jugendarbeit sind echte Multitalente! Sie gestalten und leben Kirche vor Ort, planen und organisieren, was das Zeug hält. Sie helfen unkompliziert mit und bieten kreative Freiräume für Kinder und Jugendliche bei Gruppenstunden, Aktionen und Fahrten. Die Zusammenarbeit mit ihnen ist eine Bereicherung, macht unglaublich Spaß und ist ein starkes Zeichen lebendigen Glaubens in unseren Kirchengemeinden und Jugendverbänden.
Wir meinen: Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter haben Wertschätzung & Aufmerksamkeit verdient! Für ihr oft langjähriges Engagement erwarten sie in der Regel nicht viel, ein Dankeschön ist ihnen meist genug. Im Alltag geht dieser Ausdruck von Wertschätzung ab und an verloren, manchmal fehlen auch Ideen, Zeit oder Möglichkeiten.
Mit dem Portal danke.kja.de bieten wir eine unkomplizierte Bestellmöglichkeit für liebevolle Geschenke an.